Inhabung, Innehabung

I wie Gewahrsam (II) als tatsächliches Haben (detentio), von Besitz nicht streng geschieden
  • sin nie in gebruch, ubung, besess oder innhabung [des vorsts] gewesen
    1482 FürstenbUB. VII 156 Faksimile
  • yetz ist geleichet alle natur der lehen jrer inhabung halben
    1494 LibriFeud.(Pflantzm.) Kap. IV
  • die gemelten kauffere ... dem vorgeschribnen hauß, hoffstatt und stall und irer besitzung, und innehabung nyemer mehr zu ... hündern
    1561 Schreiber,Erbleihe in Straßburg 297
  • das solche inhabung ein erbvogtei sei
    1573 NÖLTfl. IV Tit. 55, 68
  • die innhaber ..., so nit genuegsamen schein umb ihr innhabung ... haben
    1587 Schwanser nr. 315
  • daß beklagter ihm solches gut mit allen von zeit der inhabung abgenommenen nutzungen ... schuldig
    1627 BöhmLO. E 18 Faksimile
  • die jenige güter, deren man ... in besitz und inhabung ist
    um 1650 Gothein,Colloqu. 80
  • dieses platzes innehabung
    1656 ProtBrandenbGehR. V 226
  • durch die ... beharrende innhabung derenselben
    1657 Widnau p. 97
  • meiner ... gemahlin ... an ruhiger possedier-, inhab-, nutzung ... kein impedimentum ... zufüegen
    1696 KrummauClarissUB. 371 Faksimile
  • in gueter possess und inhabung sein
    17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 333 Faksimile
  • von possess und inhabung
    1778 Fischer,Erbf. II 202 Faksimile
  • besitz ... ist die bedingung der möglichkeit des gebrauchs. wenn diese bedingung bloß als die physische gedacht wird, so heiszt der besitz inhabung
    1798 Kant,Rechtslehre 166
  • vermag der bringer über redliche inhabung [eines Wertpapiers] sich nicht auszuweisen
    BadLR. 1809 Anh. Satz 204 Faksimile
  • durch die bloße inhabung oder zeitliche benützung eines landgutes ... wird die österreichische staatsbürgerschaft nicht erworben
    1811 ÖstABGB. § 31 Faksimile
II der Gegenstand der Inhabung (I)
  • statt Petthaw jetzo des stiffts Saltzburg innhabung
    1535 Radkersburg 37
  • mit ... schlossen ... guetern und inhabungen
    1560 SchwäbRitterO. 34