inkolatsfähig
inkolatsfähig
einer, der den Inkolat (Landeszugehörigkeit) besitzt
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daß ein jeder noch nicht inkolatsfaͤhiger gutsbesitzer binnen 6 monaten dieses inkolat bei der boͤhmischen hofkanzlei erwerben muͤsse1808 Krug,StaatswPreuß. 9 Faksimile