Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inleuthäusel
Artikel davor:
(Inlähmde)
Inland
Inlände
Inländer
Inländerin
inländerisch
inlandes
inländig
Inländiger
inländisch
Inleuthäusel
- "inleuthäusel, welches der Eigentümer nicht selbst bewohnt, sondern, worin er nur ihm Untergebene umsonst, oder Fremde in der Miethe wohnen läßt"Castelli 175
Artikel danach:
Inleutsteuer
Inleutteiding
(inlich)
inliegen
Inlieger
Inmann
Inmannsrobot
Inmannssteuer
inmannsweise