Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungsprivileg

Innungsprivileg

wie Innungsbrief, beziehungsweise das in diesem verbriefte Privileg
  • sollen alle innungs- und gewerksprivilegien ... vor die kammern gehören
    1750 ActaBoruss.BehO. VIII 705
  • 1794 PreußALR. II 8 § 195
  • daß ... nicht ein mehrers zur ergoͤtzlichkeit und schmausereien verwendet werde, als in den innungs-privilegien verordnet ist
    1809 Sachsen-Coburg/v.Berg,PolR. VII 469
unter Ausschluss der Schreibform(en):