Innungsverwandte
Innungsverwandte
Mitglied einer Innung (I 1)
vgl.
Innungsgenosse
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wenn ein mitcompe unter einem gewissen handwerke ... von iemand ... gescholten wird / und solches nicht ausfuͤhret / koͤnnen ihn seine innungsverwandten / so lange wohl von ihren zusammenkunften ausschließen1689 Beier,Schelten 108 Faksimile
- 1736 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 77
- 1815 Stolze,SünfzenLindau 190