Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungsverwandte
Artikel davor:
Innungsschoß
Innungsstörer
Innungsstrafe
Innungsstreitigkeit
Innungtanz
Innungsunfug
Innungsverbindlichkeit
Innungsverfassung
Innungsversammlung
innungsverwandt
Innungsverwandte
Mitglied einer Innung (I 1)
vgl.
Innungsgenosse
- wenn ein mitcompe unter einem gewissen handwerke ... von iemand ... gescholten wird / und solches nicht ausfuͤhret / koͤnnen ihn seine innungsverwandten / so lange wohl von ihren zusammenkunften ausschließen1689 Beier,Schelten 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1736 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 77
- 1815 Stolze,SünfzenLindau 190