Innungsvorteil
Innungsvorteil
mit der Zugehörigkeit zu einer Innung (I 1) verbundener rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Vorteil
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die entbehrung [Versagung] gewisser innungs- und handwerksvortheile ... sind blos kirchliche oder policei-, aber keine criminalstrafen1809 Hagemann,PractErört. V 66 Faksimile