Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungsvorteil

Innungsvorteil

mit der Zugehörigkeit zu einer Innung (I 1) verbundener rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Vorteil
  • die entbehrung [Versagung] gewisser innungs- und handwerksvortheile ... sind blos kirchliche oder policei-, aber keine criminalstrafen
    1809 Hagemann,PractErört. V 66