Inschöffe
Inschöffe
Beisitzer eines Gerichts, der im Gerichtsort seinen Wohnsitz hat, zU. Ausschöffe
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weist man, daß der ausschoͤeffen mit dem inschoͤeffen soll hie seyn1755 (1484?) Cramer,Neb. I 74 Faksimile