Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Instanzübernahme

Instanzübernahme

hier: Übernahme des Auftrages, als Austrägalinstanz tätig zu sein
  • etwa unbekannt gewesene verhältnisse, welche eine völlige unfähigkeit der instanzuebernahme enthalten
    1817 DokDVG. I 104