Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Instanzübernahme
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Instanzübernahme
hier: Übernahme des Auftrages, als Austrägalinstanz tätig zu sein
- etwa unbekannt gewesene verhältnisse, welche eine völlige unfähigkeit der instanzuebernahme enthalten1817 DokDVG. I 104