Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Instenstätte)

(Instenstätte)

"im Gut Muggesfelde (Sgbg.) und auch anderswo gab es Erbzinsinsten, die vom Gutsherrn eine Kate, Garten und etwa 6-20 Tonnen Land hatten; die instensted wurde vererbt, konnte aber nicht verkauft werden" SchleswHWB. V 834