Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Instenstätte)
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Instfrau
(Instenfreiweide)
(Instengebührnis)
(Instengeld)
(Instengilde)
Instengräber
Insthaus
(Instenhoftag)
Instmann
(Instenpart)
(Instenstätte)
"im Gut Muggesfelde (Sgbg.) und auch anderswo gab es Erbzinsinsten, die vom Gutsherrn eine Kate, Garten und etwa 6-20 Tonnen Land hatten; die instensted wurde vererbt, konnte aber nicht verkauft werden" SchleswHWB. V 834