Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Institutsverbindung

Institutsverbindung

Zugehörigkeit einer Klosterschule zu einem Ordensverband
  • allein ihre bisherige instituts-verbindung und das miteigenthum des bisherigen gesammt-vermögens aufhören zu lassen, sind wir ... berechtigt
    1800 ArchKathKR. 30 (1873) 117