Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interlokutoriabschied

Interlokutoriabschied

, Interlokutabschied

gerichtliches Zwischenurteil
  • in welchen fälen die revision nicht zulässig [:] ... 2. von gemainen rathschlägen, verfahrungsbescheiden wie auch verlässen und interlocutoriabschiden 
    1669 Fellner-Kretschmayr II 512
  • sollten sachen zu dem generalkriegscommissariat gehörig vorfallen ..., solchen falls mag das collegium ... darüber interlocut- und definitiv-abscheide inter partes ertheilen
    1712 ActaBoruss.BehO. I 187