Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägerzehrung
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pflichtmäßige Speisung der herrschaftlichen Jäger durch die Untertanen
vgl.
Jägermahl
- jäger und dingzehrung stehen in den ausgaben unter einer rubriknach 1631 JbSchleswHolst. 3 (1860) 291
- 1733 Beck,Forstg. 258
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- es lage auch denen cloͤstern und anderen guͤthern bißweilen die last ob, daß sie insonderheit die jaͤger beherbergen und verkoͤstigen ... musten, welches jagerzehrung ... genennet wurde1769 Lennep,LandsiedelR. 493Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 353
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