Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägerzehrung

Jägerzehrung

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pflichtmäßige Speisung der herrschaftlichen Jäger durch die Untertanen
vgl. Jägermahl
  • jäger und dingzehrung stehen in den ausgaben unter einer rubrik
    nach 1631 JbSchleswHolst. 3 (1860) 291
  • 1733 Beck,Forstg. 258
  • es lage auch denen cloͤstern und anderen guͤthern bißweilen die last ob, daß sie insonderheit die jaͤger beherbergen und verkoͤstigen ... musten, welches jagerzehrung ... genennet wurde
    1769 Lennep,LandsiedelR. 493
  • 1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 353