Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägerzug

Jägerzug

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eine Gesellschaft von herrschaftlichen Jägern, die sich mitsamt ihrem Gerät zur Jagd begibt
  • so unser [des Pfalzgrafen] jäger von Schonaw ... gein Wisenbach wollen, sollen die von Sch. nit pflichtig sin, unser jagerzuck sampthafft wyter zu fuhren, als von Schonaw bis gein Steinach an den Neckar
    1482 Würdtwein,Schönau 279