Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdfronfreiheitszettel

Jagdfronfreiheitszettel

  • eben so wenig soll ... von maͤnnern [die über 60 Jahre alt und nicht mehr zur Jagdfron verpflichtet sind] fuͤr die unentgeltliche schuldige jagd-frohn freyheitszettel etwas an geld ... gefordert werden
    1770 Reyscher,Ges. II 579