Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdgehege
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Jagdgebot
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Jagd (IV)
- jagdgehäge ... eine nach ihren gränzen bezeichnete gegend, worin jemanden die jagdgerechtigkeit zustehet1775 Adelung II 1412Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wird zuweilen ein bloßes jagdgehege oder wildbann mit dem namen forst belegt1779 Pietsch,ForstJagdR. 12
- 1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 112
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