Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdgehege

Jagdgehege

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vgl. Jagd (IV)
  • jagdgehäge ... eine nach ihren gränzen bezeichnete gegend, worin jemanden die jagdgerechtigkeit zustehet
    1775 Adelung II 1412
  • wird zuweilen ein bloßes jagdgehege oder wildbann mit dem namen forst belegt
    1779 Pietsch,ForstJagdR. 12
  • 1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 112