Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdgeld

Jagdgeld

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I Ablösungsgeld der Untertanen für Jagdfron 
II wie Jagdpachtgeld 
III
  • jagdgeld an einigen orten ein gewisses geld, welches den unterthanen jaͤhrlich gereicht wird, ihre gehoͤlze zu schonen
    1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 375
unter Ausschluss der Schreibform(en):