Jagdhundseinlegung
Jagdhundseinlegung
Verpflichtung der Untertanen zur Haltung von Jagdhunden für die Grundherrschaft
vgl.
Jagdhund (IV)
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die hier und da uͤblichen herrschaftlichen jagdhundseinlegungen bei den unterthanen werden durchaus abgestellet1785 HdbchÖstGes. IX 314
- 1799 Kropatschek,KKGes. XIV 2