Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdinhaber
Artikel davor:
Jagdherr
Jagdheu
(Jagdheuer)
Jagdhoheit
Jagdhornmacher
Jagdhund
Jagdhundseinlegung
Jagdhundsknecht
Jagdhundsverpflegungskosten
Jagdhut
Jagdinhaber
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wer die Jagdgerechtigkeit ausüben darf
vgl.
Jagdberechtigte,
Jagdherr
- die jagdinhaber duͤrfen das wild zum nachtheil der allgemeinen kultur nicht uͤbermaͤßig heegen1753? BadForstJagdg. 490Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wenn ein jagdinhaber dieses verbot selbst übertrit1786 Wien/Moser,ForstArch. I 190Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß jeder jagd-einhaber auch den geringsten schaden, welcher dem feldbau durch das gehegte wild zugefügt wird, erstatten muͤße18. Jh. Moser,ForstArch. IV 44