Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdschein

Jagdschein

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Ausweis über Erlaubnis zur Jagdausübung
vgl. Jagzettel
  • [jeder Student wird für schuldig erkannt, der] die jagdscheine einem dritteren zum unerlaubten gebrauch gegeben
    1798 MannhGBl. 1 (1900) 243