Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdschuß

Jagdschuß

Warnschuß
  • wenn ein commißhaber auslaͤufft, und einiges schiff- oder fahrzeug antrifft, worauf er sein signal oder jagt-schuß thut, so lieget dem schiffer ... ob, solches zu respectiren
    1715 Lünig,CJMilit. Anh. 191
unter Ausschluss der Schreibform(en):