Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagensmannschaft

Jagensmannschaft

Gesamtheit der zu Jagensdiensten aufgebotenen Männer
  • daß [die] jagensmannschaft ... mit geld- oder thurnstrafe belegt wurde
    1799 Württemberg/Gatterer,NForstArch. 23 S. 90
  • die rathsverwandte in den staͤdten und die richter in den doͤrfern sollen ... der jagens-mannschaft vor andern zu obmaͤnnern gegeben werden
    1815 WirtRealIndex II 366