Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahracht
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I
bestimmte Anzahl von Jahren bei einer rechtlichen Verpflichtung
vgl.
Jahrmal (I)
- die ziele vnd jahracht der ... stallunge vnabbrüchlich ausshalten1387 Haltaus 1002Faksimile - in Google Books
- [der scheidende Knecht soll] mit dem meister übereinkommen umbe die jarahte, die er ime gelobet het1395 Schmidt,ElsWB. 8
- die bestimmte jahracht jährlich geben funf und zwanzig gulden schirmgeld1540 Ochs,Basel VI 153
- [das Verliehene ist dem Beliehenen] ein bestimpte iaracht ... zugestellet1558 ElsMschr. 2 (1911) 663
- es soll kein lehrjung minder dann drey jahr lernen und nit macht haben seine jahracht mit gelt abzukaufen1574 Schmoller,StraßbTucherZft. 222Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- kayser Ruprecht richtete mit ein vnd andern ständen ... absonderliche bundnussen auff, die theils auff sein lebtage, theils auff eine bestimmte zeit vnd iahracht gestellet wurdenvor 1758 Haltaus 1002Faksimile - in Google Books
- 1762 Wiesand 589
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- 1781 Scherz-Oberlin 722
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- Götze,FrühnhdGl.2 129
- SchweizId. I 80
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II
nach Mone/ZGO. 10 (1859) 192 und Lexer I 1473 auch jährlicher Fruchtzins für Zeitpacht (Gegensatz 1Landacht I), aber wohl irrig, vergleiche v.Künßberg,Acht 57