Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrbann

Jahrbann

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Bannlegung der Flur zu bestimmten Zeiten (und Bannbuße für Verletzung?)
  • von der leitlosung, ertlosung, wagenlosung und jarpänn wegen entschaiden wir ..., daz die von S. dieselben ... jarpänn zü S. ... anlegen, einnhemen und gebrauchen mügen zu irm nützlichisten und pesten
    1435 StraubingUB. 282
  • de jarpännen 
    15. Jh. Rockinger
  • man soll jahrsbänn in erndt sampt herbst halten, soll auch niemandt in der erndt ihren
    1563 Sinsheim 454
unter Ausschluss der Schreibform(en):