Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrbann
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Bannlegung der Flur zu bestimmten Zeiten (und Bannbuße für Verletzung?)
vgl.
Erntebannwart
- von der leitlosung, ertlosung, wagenlosung und jarpänn wegen entschaiden wir ..., daz die von S. dieselben ... jarpänn zü S. ... anlegen, einnhemen und gebrauchen mügen zu irm nützlichisten und pesten1435 StraubingUB. 282
- de jarpännen15. Jh. Rockinger
- man soll jahrsbänn in erndt sampt herbst halten, soll auch niemandt in der erndt ihren1563 Sinsheim 454Faksimile (ca. 234 KB)