Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresbestallung

Jahresbestallung

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wie Jahrbesoldung 
vgl. Jahrsold
  • so haben e.f.g. auch den D. zu S. in jharsbestallung 
    1603/09 QFSchleswHG. XV 72
  • 1641 ProtBrandenbGehR. I 317
  • deme [Zentgrafen] soll neben seiner ... jahrsbestallung, der dritte theil an den einfallenden centbußen ... geraicht werden
    1663 WürzbZ. I 1 S. 470
  • ihme 10000 gulden jahrbestallung, samt der hauptmannschaft über eine compagnie reuter, auf lebenslang versprechend
    1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 30
  • zur ersten jahresbestallung 100 rthlr.
    1676 Bökelmann 97
  • die ordinairen verdienste oder jahres-bestallungen, als welche zu erhaltung der familie und fuͤhrung der haußhaltung referiret werden koͤnnen
    1761 Cramer,Neb. 24 S. 40
unter Ausschluss der Schreibform(en):