Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresbetrag

Jahresbetrag

für ein Jahr fällige Summe an Steuern und anderen Abgaben
  • wurde beschlossen, ein einfaches ziel vor einen ganzen jahrs-betrag, siebenmal zu erhoͤhen
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 180
  • den ganzen jahrsbetrag des anschlags ihrer gebaͤude zu bezahlen
    KurBadRegBl. 1 (1803) nr. 19 S. 7
unter Ausschluss der Schreibform(en):