Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresmahl
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alljährlicher Festschmaus bei den Zünften
- das nun hinfúro, es sige an jorsmollen oder sunst, so man das silber geschir brucht, so sollen die stubenmeyster semlichs us weschen und subern1552 Koelner,BaselSchlüssel 32
- als ... bei jahrsmälern so grosse kosten ergangen sind1602 SchweizId. IV 159Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons