Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrespaß
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für die Dauer eines Jahres gültiger Ausweis
- zur verhuͤtung aller mißbraͤuche beym vorspannwesen sollen auf alle geschäfte, die einzeln bestimmt werden koͤnnen, keine general- oder jahres-paͤsse, sondern specialpaͤsse ertheilt ... werden1793 NCCPruss. IX 1699Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin