Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahressatzung
Artikel davor:
(Jahrreim)
Jahresreitung
Jahrrente
Jahrrentebrief
Jahrrentenprästandum
Jahresrevenue
Jahrrichter
Jahrrodel
Jahrruf
(Jahrrüge)
Jahressatzung
Tag, an dem die Bürgerschaft der städtischen Obrigkeit eidlich verpflichtet wird und die Obrigkeit der Bürgerschaft und den Zünften schwört
vgl.
Jahrruf
- alle jahre ... wird sowohl in jeder zunft als von der gesamten bürgerschaft die sog. jahrssatzung wiederholet, welches in andern reichsstädten der schwörtag genennt wird1796 Rottweil/SchwäbWB. IV 84Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)