Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktsakzise

Jahrmarktsakzise

Steuerabgabe von Jahrmarktseinkäufen
  • wenn ein buͤrger ... in den jahr- und viehmaͤrckten mager vieh zum fett machen einkaufft, muß er davon ... die jahrmarcktsaccise mit 3 pf. vom rthlr. entrichten
    1736 CCMarch. IV 3 Sp. 481