Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktsglocke

Jahrmarktsglocke

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Glocke (B II 7), die Beginn und Ende des Jahrmarktfriedens oder der Verkaufszeit bei einem Jahrmarkt ankündigt (im Beleg Ende der Verkaufszeit)
  • biß daß ... die jahrmarcktsglock ... den ablaß und ausgang leut
    1593/94 TrierWQ. 182
unter Ausschluss der Schreibform(en):