Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrruf

Jahrruf

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jährliches Ausrufen des obrigkeitlichen Gebots der bewaffneten Folge der Bürger bei Unruhen
  • das nach geschrieben ist der jarruff vff s. Bartholomeus tag zu Leinigen, so man den vmbzuck da thut, den marck zu huden
    oJ. Saar/GrW. II 49