Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrspruch
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Jahresschlußrechnung
Jahrschneider
Jahrschöffe
(Jahrschoß)
Jahresschuldigkeit
jahrsen
Jahrsitzer
Jahressitzung
Jahrsold
Jahrspeise
Jahrspruch
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I
die jährlich verlesenen Rechte und Pflichten der Herrschaft und der Untertanen
- 1310? Brinckmeier I 1067
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- so sol ein meiger an einen schöffen vordern und setzen den jarespruch zu verkunden1458 Bischweiler/ZGO.2 41 (1928) 580
- dis ... ist der jarspruch, den man alle jar sprechen soll in dem dinghof zu HohenfrankenheimoJ. GrW. I 742Faksimile (ca. 246 KB)
II
die Verlesung des Jahrspruches (I)
- sie deten jahrs ihr jahrspruch1469 Zahn,Insultheim 16
- ein ietlicher ingesessener soll bei dem jarspruch sein16. Jh. (Hs.) Unterelsass/GrW. V 528Faksimile (ca. 307 KB)