Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrstandgeld
Artikel davor:
Jahrschneider
Jahrschöffe
(Jahrschoß)
Jahresschuldigkeit
jahrsen
Jahrsitzer
Jahressitzung
Jahrsold
Jahrspeise
Jahrspruch
Jahrstandgeld
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
jährlicher Mietzins für einen Kirchenstuhl auf die Dauer eines Jahres
- ob zue gestatten, wann eines sich ausser seinem buͤrgerrechten, oder gar ausser landts begibt, daß es seinen kirchenstuhl andern leuthen um ein gewieses jahrstandtgellt verleihen moͤge1640 Reyscher,Ges. VIII 312Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)