Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrstatt
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für ein Jahr gemieteter Verkaufsstand auf dem Markt
bdv.:
Jahrstelle
- so wie wir [Wollenweber] zu marte komen, da sullent wir samen loissen, yd in sy dan, dat eyme eyne jairstat habe1432 Bär,Koblenz 236Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln