Jahrverwaltung
Jahrverwaltung
Führung von Amtsgeschäften auf ein Jahr
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dasjenige einkaufgelt, so sich in seiner [des dorfmaisters] jarsverwaltung verfallen1616 Tirol/ÖW. III 46 Faksimile
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dieser [Jahrverwalter] tritt seine jahr-verwaltung auf neujahr an1765 HambGSamml. I 261