Jahresvogtrüggericht
Jahresvogtrüggericht
einmal im Jahr gehaltenes Gericht
vgl.
Jahrgeding
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denen jahrs-vogt-rug-gerichten sollen beywohnen in der amts-stadt: ..., in staͤdtlein aber, so unter der amts-stadt stab stehen, wie auch in denen uͤbrigen amts-orten1758 Reyscher,Ges. XIV 527 Faksimile