Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzahlbeständnis

Jahrzahlbeständnis

auf eine Jahrzahl (III 3) abgeschlossener Pachtvertrag beziehungsweise dessen Objekt
  • da einer wäre der den andern nach seinem erbbeständnus oder jahrzahlbeständnus stünde in der centh gelegen, wer solches überführe, der ist verfallen u.g.f.u.h. vor zehen pfund und soll doch der beständer bey seinem beständniss bleiben
    oJ. Hessen/GrW. I 484