Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Johanniterorden
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Johanniterorden
Ursprung ungeklärt, angeblich um 1050 gegründet zur Erhaltung des Hospitals von St. Johann dem Täufer in Jerusalem [Ergänzung 1999 aus LexMA. V 613: "Der Orden vom Hospital des hl. Johannes zu Jerusalem entstand 1099, im Jahr der Eroberung der Stadt durch die Kreuzfahrer. Er ging aus dem Hospital hervor, das kurz vor 1080 bei der Abtei Sta. Maria Latina entstanden war, dessen Administratoren, vielleicht "conversi", nach 1099 mehr Eigenständigkeit gewannen und für ihr Hospital reiche Landschenkungen, sowohl im lat. Osten als auch im westl. Europa, erlangten. 1133, zu einem Zeitpunkt, als das Hospital bereits in einigen führenden Wallfahrtsorten Europas abhängige Spitäler errichtet hatte, wurde es von Papst Paschalis II. ("Pie postulatio voluntatis") als einer unabhängigen Institution zugehörig erkannt, doch erfolgte Anerkennung der Johanniter als Orden erst vierzig Jahre später (Bulle "Christiane fidei religio", 1154)."]
bdv.:
Johanniterritterorden
- kanzler und räthen des ritterlichen johanniterordens im meisterthumb Sonneburg1649 ProtBrandenbGehR. IV 221Faksimile - in Google Books
- der johanniter-orden wird vor den aͤltisten unter allen creutz-orden gehalten1709 Titius,GeistlR. 393Faksimile (ca. 143 KB)
- 1752 v.Loen,Adel 219
- 1783 Scheidemantel,Repert. II 537
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1808 RepStaatsVerwBaiern I2 317
Faksimile - in Google Books
- EvKirchLex. II 374f.
- LThK.2 V 1107ff.
- SachWBDG. 465f.