Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Juckmarkt

Juckmarkt

vgl. Juck "kleine Menge" SchweizId. III 37
in dem Ausdruck Juch- und Zuckmarkt "Markt mit geringer Zufuhr"
  • dass wann beständig nach denen in mehreren menge verkauften preisen sollte geschätzt werden, so wurde bei teurer zeit, bei juck- und zuckmärkten, die schatzung allezeit vor uns besser ausfallen als bei guten jahrgängen und grossen märkten; indeme bei juck- und zuckmärkten alles fast gleich giltet
    1751 SchweizId. IV 413