Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judasgeld

Judasgeld

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Strafgeld
  • [1538 nimmt Graf Günther von Schwarzburg eine Anleihe bei seinen Untertanen auf und gewährt ihnen dafür zum Dank verschiedene Vergünstigungen] würde ihnen auch noch über das die hinterständige straffe oder judas-geld, wie es genennet ward, gnädig erlassen und sie derselben gäntzlich quittiret und loß gesagt [haben]
    17. Jh. Pauli Iovii Chronicon Schwartzburgicum/Schöttgen-Kreysig I 655