Judentributsempfänger
Judentributsempfänger
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[daß] diese von jedem jude ... abzuführende gewinn- und gewerbsteuer hinkünftig nicht mehr durch unsere steuerempfangende bediente von jedem jude in particulari, sondern von zeitlichen judentributsempfängern ... eingetrieben [werden soll]1799 BeitrNRh. 2 (1887) 114