Judenweib
Judenweib
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daß sie [die judenbaumeister] ihren samtlichen judenweibern ... andeuten sollten, wie diese ... bey ... ihren vorgehenden kindergeburthen die geschworenen christlichen hebammen ... berufen lassen ... solltenum 1600? FriedbergGBl. 5 (1922) 70
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ob zwar die juden-weiber ... bißher nur die helffte des mauths gegeben1682 LeipzStO. 135 Faksimile
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sollen auch denen judenweibern, so mit wahren hereingelassen oder in märckten zum kochen gebraucht werden, keine weiße decken zu tragen erlaubet seyn, sondern in ihrer jüdischen kleidung zu gehen angehalten werden1701 Brilling,JudBresl. 30
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die judenweiber sollen aller derjenigen rechtlichen beneficien fähig seyn, deren christliche eheweiber genießen1731 Tänzer,RGJudWürt. 85
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die juden-weiber sollen gegen andere consentirte creditores sich keiner praͤlation zu erfreuen haben1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 188 Faksimile
- 1752 Lewin,GBadJud. 7
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ein judenweib, wie sie zur schul gegangen [mit Abbildung]1755 Liebe,Judentum 101
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daß ... auch die judenweiber zeithero bey ... klagbaren schuldfällen zur bezahlung deren währender ehe gemachter schulden zum dritten theil ... angehalten [worden sind]1760 Schaab,GJudMainz 386 Faksimile
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die judenweiber ... mögen die kleinen ... hauben ... zwar tragen, jedoch sollen diese höchsten drei reihen hoch sein1773 Kurmainz/ZDKulturg.² 3 (1874) 652
- 1783 NCCPruss. VII 2480 Faksimile
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besonders landesgesetz wegen der judenweiber1788 Thomas,FuldPrR. I 407 Faksimile
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wenn den judenweibern das privilegium dotis christlicher weiber abgesprochen wird1798 Hagemann,PractErört. I 117 Faksimile