Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Judizialausführung

Judizialausführung

Vollstreckung eines Urteils
  • mithin die parthie, wenn sie auch in erkennung der proceß graviret wuͤrde, sich bey der judicial ausfuͤhrung der sach annoch helfen kan
    1759 Cramer,Neb. XV 53