Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jüngerladenmeister
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zur Lade (Versammlung) der Jünger (I) abgesandter Meister
- sollend die bott- oder ladenmeister, ... und der gesellen und jüngerladenmeister ein genaues aufsehen haben, ob die gsellen am 4 wochenbott einanderen ungebührlich strafftend1693 ZürichZftG. II 722