Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Juliuslöser

Juliuslöser

Sachhinweis: Schrötter,MünzWB. 289 (sachliche Einzelheiten mit Anzweiflung der im Beleg genannten Schmiederschen Auffassung)
  • juliusloͤser, loͤserthaler ... von welchem jeder hauseigentümer einen [für Notzeiten] nach verhaͤltniß des standes einlösen musste, daher der name loͤser
    1811 Schmieder,MünzWB. 245