Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungferkasse

Jungferkasse

Unterstützungskasse für Jungfrauen (II) 
  • haben wir ... vor nöthig ... befunden, ... alle dergleichen, ohne unsern vorbewust und genehmhaltung, aufgerichtete männer- und weiber, auch wittwer- und wittwen- jungfer- und junggesellencassen im lande, durchgehends aufzuheben
    1720 CAug. I 1935
  • wir haben höchstmißfälligst vernehmen müssen, was massen zeithero ... allerhand so genannte männer- und weiber, auch wittber- und wittwen- jungfer- und junggesellen-cassen aufgerichtet
    1720 CAug. I 1935