Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungfernadler
Artikel davor:
Jüngerladenmeister
Jungerlein
Jungermann
Jungermannsgeld
Jüngermeisterwahl
Jüngername
Jüngerschaft
Jüngerstand
Jungfastnacht
Jungfer
Jungfernadler
Wappenzeichen
- im blauen felde ein goldener adler mit dem gekrönten jungfernkopf oder ein sog. jungfernadler, eine harpyie1792 Siebenkees,Mat. II 393