Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungfrauenringlein

Jungfrauenringlein

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wie Mahlring (I) 
  • das ain prewtigam, ob er will sein vermehelte prawt zu dem hefftle mit ainer guldin ketten ... auch mit ainem junckfrowenringlein ... begaben mag unnd über solliche angezeygte stuck, nemlich des hefftleins, ketten und junckfrowenryngles ... soll aynicher prewtigam sein praut mit nychte annders begaben
    vor 1400 NürnbPolO. 73