Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungfrauenschänder
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Jungfrauenknecht
Jungfrauenlohn
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Jungfraunötung
Jungfrauenordnung
Jungfrauenpropst
Jungfrauenraub
Jungfrauenrecht
Jungfrauenringlein
Jungfrauenschänden
Jungfrauenschänder
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- ein jungfrawenschaͤnder vnnd hinwegfahrer1566 Göbler,Hdb. 34Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1567 ArchKathKR. 79 (1899) 638
- da einer betreten wuͤrde, der ... ein beruͤchtigter jungfrauen- und frauenschaͤnder ... waͤre1570 Lünig,CJMilit. 68Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jungfraw schender. schwängertt einer eine jungfraw vnd gelobett sie zue nehmen, wil ers darnach nicht thuen, vnndt wird peinlich angeklagett, den soll man aus streichen vnndt verweisen1628 Apel,Collect. 61
- welchem der jungfrau-schaͤnder gerichtlich abbitten muste1670 Abele,Unordn. II 137Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg