Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jungrat

I Mitglied des neuen Rates
II Beamter der Landesregierung?
III Mitglied eines Stadtrates
  • 1 Stadträte aus den Reihen der gemeinen Bürger, jährlich zur Hälfte neu gewählt (im Gegensatz zu den auf Lebenszeit gewählten Alträten aus den Reihen der obersten Bürger)
  • 2 nach Dienstalter jüngeres und an Kompetenzen ärmeres Mitglied eines Stadtrates, aus den Reihen der Zünfte gewählt